Compliance ist bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistern ein etablierter Begriff. Compliance-Abteilungen wachen beispielsweise darüber, dass bei Wertpapiergeschäften die nationalen und internationalen Gesetze und Richtlinien gegen Insiderhandel und zur Verhinderung von Marktmanipulation eingehalten werden. Die im Juni 2010 von der BaFin veröffentlichten Mindestanforderungen Compliance (MaComp) stellen unter anderem klar, dass es auch Aufgabe der Compliance-Funktion ist, Mitarbeiter regelmäßig zu schulen und über gesetzliche Neuerungen zu informieren. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Finanz-dienstleister ebenfalls zur regelmäßigen Schulung. Auch zur Aufstellung und Kommunikation von Verhaltenskodizes sowie Schulung von Betrugsbekämpfung fordert die BaFin auf.
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